Zum Hauptinhalt springen

Sachverständigen-Service

Wir sind Mitglied der Ingenieurkammer des Saarlandes und unser geschäftsführender Gesellschafter Herr Dipl.-Ing. (FH) Matthias Albert ist dort in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen. Unter seiner Führung wurden in den letzten Jahren umfangreiche und zahlreiche Gutachten in folgenden Bereichen erstellt: 

Bewertung von Bauschäden

Unsere Ingenieursleistungen umfassen die Bewertung aller Schäden an Gebäuden. Dies bedeutet, dass Untersuchungen von der Gebäudesohle bis zum Dach angeboten werden. Sie benötigen die Hilfe und Unterstützung im Falle eines Schadens an ihrem Gebäude, dann stehen wir Ihnen gerne zur Seite. In einem ersten Schritt nehmen wir den angezeigten Schaden auf und dokumentieren ihn. Im zweiten Schritt werden dann weitere Untersuchungen an dem betroffenen durchgeführt. Im Anschluss folgt die Beurteilung der Schäden mit dazugehörigem Sanierungsvorschlag und einer dementsprechenden Kostenschätzung. Selbstverständlich gehen wir bei der Erstellung der Gutachten auch auf die mögliche Schadensersatzanspruchnahme gegenüber Dritter ein. Im Sanierungsfall stehen wir Ihnen auch gerne bei der Baubetreuung zur Verfügung.

Bewertung von Bergschäden

Durch unsere über zehnjährige Tätigkeit für den Bergbaukonzern RAG AG sind wir zuverlässiger Partner bei der Ermittlung und Beurteilung von Bergschäden an Gebäuden.  

Beweissicherungsverfahren

Es gibt viele Situationen, wofür ein Beweissicherungsverfahren von Nöten ist. In ihrer näheren Umgebung ist z.B. eine größere Baumaßnahme angekündigt. Hier ist es sinnvoll vorab das Gebäude dokumentieren zu lassen, so dass sie bei evtl. auftretenden Schäden einen Beweis dafür haben, dass ihr Gebäude frei von Schäden war. In diesem Fall nehmen wir das komplette Gebäude auf und dokumentieren den Zustand. Bei einer gegebenen Notwendigkeit wird von uns eine Schieflagenmessung durchgeführt.  

Erstellung Wertgutachten

Sofern sie über den Verkauf ihres Anwesens nachdenken, kann es sinnvoll sein ein Wertgutachten zu erstellen. Im Erbfall ist ein solches Gutachten von Nöten, da die Finanzbehörde ein Wertgutachten verlangt, um den Wert des Gebäudes zu bestimmen. Hier nehmen wir die Liegenschaft auf, sichten die zur Verfügung gestellte Bauunterlagen und bestimmen auf dieser Grundlage den Verkehrswert.